Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt, weil Sie
- ins Krankenhaus müssen.
- längerfristig erkrankt sind.
In diesen und ähnlichen Situationen kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Ihre Krankenkasse kann auf Antrag die Kosten übernehmen.
Dies ist möglich, wenn die Haushaltsführung in Ihrer Familie in Ihren Händen liegt und Sie mindestens ein Kind betreuen, das sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
Über HannA stellen wir Ihnen eine zuverlässige Person für die Kinderbetreuung und die Hilfe im Haushalt zur Verfügung.